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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Unternehmen BARAN-IMMOBILIEN©, Karl-Krämer-Str. 12, 67061 Ludwigshafen a. Rh. Süd/ Rheinallee

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§ 1 Präambel

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(1) Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler" genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB" genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraus­ setzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen.

(2) Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

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§ 2 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

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(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchender genannt wird.

(2) Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint.

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§ 3 Zustandekommen des Maklervertrages

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(1) Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht  erforderlich.  Der  Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler  ein Kaufobjekt  offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn  wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Expose).  In  diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande.

(2) Im Falle eines Mietobjektes ist, wenn ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entstehen soll, ein Suchauftrag des Wohnungssuchenden für das Zustandekommen eines Maklervertrages in Textform erforderlich. Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssu­chenden und einem Makler ist nicht möglich.

(3) Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande. Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.

(4) Es gilt der individualvertraglich vereinbarte oder im Inserat und/oder Expose genannte Provisionssatz. Im Allgemeinen beträgt dieser

•bei wohnwirtschaftlichen Mietobjekten: 3 Monatsmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer, bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete die durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet.

• bei gewerblichen Mietobjekten:

• bei Kaufobjekten beträgt die Käuferprovision 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gilt ab dem 23.12.2020 eine Provisionsteilung d.h. 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer als Käuferprovision und  3,57 %  inkl. 19 %  Mehrwertsteuer als Verkäuferprovision .

• bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten:

• bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten :

• bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten:

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).

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§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, in Kenntnis zu setzen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht.

(2) Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist der Kunde verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich zurückzuweisen. Unterlässt er dies und schließt mit dem Verkäufer über ein derartiges Objekt einen Kaufvertrag, bleibt die Provisionspflicht bestehen.

(3) Dem Kunden obliegt die Pflicht, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu informieren und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.

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§ 5 Weitergabeverbot

(1) Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

(2) Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

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§ 6 Doppeltätigkeit

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Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.

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§ 7 Eigentümerangaben

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Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

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§ 8 Informationspflicht

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(1) Der Kunde wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

(2) Der Kunde erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

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§ 9 Ersatz- und Folgegeschäfte

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Kommt   durch   die    Vermittlungs- und/oder   Nachweistätigkeit des Maklers statt   des   ursprünglich   erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

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§ 10 Aufwendungsersatz

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Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

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§ 11 Verjährung

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Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Maklerbeträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

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§ 12 Gerichtsstand

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Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

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§ 13 Salvatorische Klausel

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Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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§ 14 Streitbeilegungsverfahren

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Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Makler und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

KONTAKTAUFNAHME: GERNE TELEFONISCH ODER PER E-MAIL 

Kontaktdaten:

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​​Samed Baran,

IMMOBILIENMAKLER

0178/1843619

info@baran-immobilien.de

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Adresse:

​Karl-Krämer-Str.12/ Rheinallee

67061 Ludwigshafen a. Rh./ Süd

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Öffnungszeiten

 

Mo-Sa 07:00 Uhr - 21:00 Uhr 

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